Rechtliches

Im Folgenden finden Sie Inhalte zu rechtlichen Themen. Wenn Sie Informationen zu diesem Bereich benötigen, senden Sie bitte Ihre Anfrage per E-Mail an info@cityairporttrain.com

1. Geltende Tarife

1.1. Für die Beförderung von Personen in den Zügen der City Air Terminal Betriebsgesellschaft m.b.H. (nachfolgend auch „CAT GmbH“) auf der Verkehrsverbindung Wien Mitte – Bahnhof Flughafen Wien durch den City Airport Train (nachfolgend auch „CAT“) gelten ausschließlich nachfolgende Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen. Diese Beförderungsbedingungen gelten bei Beförderung von Personen und Reisegepäck durch die CAT GmbH. Wer Anlagen und Züge der CAT GmbH benützt, anerkennt und befolgt damit die Beförderungsbedingungen der CAT GmbH.

1.2. Die CAT GmbH wendet die Tarife gegenüber jedermann in gleicher Weise an. Die CAT GmbH kann jedoch für Zwecke der öffentlichen Verwaltung, für Wohlfahrtszwecke und für den Eisenbahndienst sowie aus kaufmännischer Rücksicht im Einzelfall die Beförderungspreise und die Nebengebühren ermäßigen sowie sonstige Begünstigungen vorsehen.

Die CAT GmbH muss die Ermäßigungen der Beförderungspreise und der Nebengebühren und sonstige Begünstigungen sowie die Aufhebung von Tarifen, die nur für eine bestimmte Zeit gelten, nicht veröffentlichen.

1.2.1. Besondere Bestimmungen für den Werksverkehr

CAT unterhält mit Firmen am Flughafen Wien vertragliche Vereinbarungen, welche für die Mitarbeiter dieser jeweiligen Firmen Sonderkonditionen für die Nutzung des CAT vorsehen.

Die Ausgestaltung kann je nach der zugrundeliegenden wirtschaftlichen Basis variieren.

Zusammenfassend werden die diesen Service nutzenden Mitarbeiter als „Werksverkehr“ bezeichnet.  Es werden spezielle Berechtigungsausweise ausgegeben bzw. Mitarbeiterausweise der einzelnen Unternehmen anerkannt. Der Ausgabe dieser Berechtigungsausweise liegen spezielle Abkommen mit den Firmen zugrunde. Für den Werksverkehr gelten die Beförderungsbedingungen eingeschränkt. Zur Anwendungen kommen Pkt. 9 Abs. 6 (Haftung bei Ausfall eines Zuges), Pkt. 13 (City Check In), Pkt. 14 (Beförderungsleistung), Pkt. 15 (Gepäckbeförderung), Pkt. 16 (Meinungsverschiedenheiten), Pkt. 17 (Haftung der CAT GmbH für ihre Leute), Pkt. 18 (Verlorene und zurückgelassene Gegenstände), Pkt. 19 (Nichtraucherzüge), Pkt. 20 (Gebühren) sowie Pkt. 21 (Schlussbestimmungen).

CAT behält sich vor, um die Anzahl der den CAT nutzenden Werksverkehrskunden zu ermitteln, eine Scan App einzusetzen. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung. CAT behält sich außerdem vor, aus Kapazitätsgründen einen  „Werksverkehr-Waggon“ einzusetzen, der vom Werksverkehr zu benutzen ist. Den Anweisungen der CAT Mitarbeiter ist in diesem Zusammenhang ausnahmslos Folge zu leisten. 

1.3. Tarifwidrige Vereinbarungen berühren nicht die rechtliche Wirksamkeit des Beförderungsvertrages. Die CAT GmbH berechnet die Beförderungspreise und die Nebengebühren auch in solchen Fällen nach den Tarifen.

1.4. Die Tarife werden auf unserer Website (Tarif- & Preisdetails) veröffentlicht und können auf Wunsch am Bahnhof eingesehen werden.

1.5. Alle Fahrpreise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.

2. Fahrausweise

2.1. Im City Airport Train gelten ausschließlich Fahrausweise der CAT GmbH.

2.2. Fahrausweise anderer Betreiber, Verkehrsgesellschaften oder Verkehrsverbünde werden nur dann anerkannt, wenn die Benützung durch die City Air Terminal Betriebsgesellschaft m.b.H ausdrücklich erlaubt ist.

2.3. Fahrausweise für die Beförderung von Personen im City Airport Train können bei besonders gekennzeichneten Fahrausweisautomaten, über das Internet (www.cityairporttrain.com), bei ausgewählten Bahnhofskassen der ÖBB in Österreich oder direkt im Zug erworben werden. Im Internet kann mittels Kreditkarte, PayPal oder Online-Überweisung bezahlt werden. Nähere Informationen zum konkreten Zahlungsvorgang finden sich in der ECG Erklärung der CAT GmbH.

2.4. Der Reisende muss bei Fahrtantritt einen gültigen Fahrausweis haben; oder direkt im Zug beim Eisenbahnbediensteten einen Fahrausweis erwerben.

2.5. Auf Fahrausweisen mit begrenzter Gültigkeit ist diese vermerkt.

2.6. Ein Fahrausweis ist nur übertragbar, sofern er nicht auf Namen lautet und die Fahrt nicht angetreten wurde.

2.7. Der Reisende hat bei der Übernahme des Fahrausweises zu prüfen, ob dieser seinen Angaben entsprechend ausgefertigt ist.

2.8. Personen mit eingeschränkter Mobilität

2.8.1. Personen mit eingeschränkter Mobilität benötigen für ihre Reise eine gültige Fahrkarte.

2.8.2. Personen mit eingeschränkter Mobilität erhalten bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen 50 % Ermäßigung auf City Airport Train Standard-Einzeltickets und Standard Returntickets.

2.8.3. Um das Angebot nutzen zu können, benötigen Personen mit eingeschränkter Mobilität einen Behindertenpass oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis mit folgenden Angaben:

  • Angabe des Behinderungsgrads von mindestens 70 % oder
  • Eintrag "der/die InhaberIn des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen."

2. 8.4. Für Blinde gilt als Berechtigung ein Blindenausweis, ausgestellt durch den Blindenverband.

2.8.5. Begleitperson bzw. Assistenzhund reisen bei entsprechendem Vermerk im Behindertenpass gratis mit.

2.8.6. Das Ticket ist im Zug oder am Schalter beim Eisenbahnbediensteten  durch Vorweis des  Österreichischen Behindertenpass oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis ohne Aufpreis zu erwerben.

Bei Inanspruchnahme eines ermäßigten Tickets kann die CAT GmbH die Einsicht in die Unterlagen verlangen, aus denen die Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Fahrpreisermäßigung ersichtlich ist. Wird diese Einsicht verweigert, so hat der Reisende keinen Anspruch auf die Fahrpreisermäßigung.

3. Fahrpreise

3.1. Für die Beförderung ist der in den Tarifbestimmungen festgesetzte Fahrpreis zu zahlen.

4. Annahme ausländischer Zahlungsmittel

4.1. Ausschließliches Zahlungsmittel in Österreich ist der Euro zu 100 Cent.

5. Vorverkauf

5.1. Fahrausweise für den City Airport Train werden frühestens 9 Monate vor dem 1. Gültigkeitstag im Vorverkauf ausgegeben. Die Gültigkeitsdauer der Fahrausweise ist abhängig von der Fahrkartengattung und der Art des gewählten Vertriebswegs. Sie wird zudem am Fahrausweis vermerkt.

6. Geltungsdauer der Fahrausweise

6.1. Beim Fahrausweisautomaten gelöste CAT Single und Return Tickets gelten für 30 Tage, jeweils ab dem Ausgabezeitpunkt.

6.2. Im Internet gelöste CAT Fahrausweise gelten 6 Monate ab Kaufdatum.

6.3. Im Zug beim Eisenbahnbediensteten gelöste Single CAT Fahrausweise gelten ausschließlich am Ausgabetag und nur für die aktuelle Fahrt. Im Zug gelöste Return Tickets sind 30 Tage gültig.

7. Prüfen der Fahrausweise

7.1. Ungültige Fahrausweise und Ausweise, die nach den Tarifen als ungültig anzusehen sind, können eingezogen werden.

7.2. Bei Inanspruchnahme eines ermäßigten Tickets ist dem Eisenbahnbediensteten nach Aufforderung die Ermäßigungsberechtigung vorzuweisen. Kann der Reisende keine Ermäßigungsberechtigung vorweisen, so hat er den Differenzbetrag auf ein reguläres Ticket aufzuzahlen.

7.3. Besitzt der Reisende keinen gültigen Fahrausweis und weigert sich dieser einen Fahrausweis im Zug zu erwerben, so erhebt die CAT GmbH von ihm ein erhöhtes Beförderungsentgelt in der Höhe von EUR 100,00.

7.4. Der Reisende ist bei nachträglicher Bezahlung des erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet, seine Identität mittels amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen und der CAT GmbH seine Wohnadresse mitzuteilen. Der Reisende hat den vorgeschriebenen Gesamtbetrag binnen einem Monat  auf das von der CAT GmbH bekannt gegebene Konto zur Einzahlung zu bringen oder begründeten Einspruch schriftlich an die City Air Terminal Betriebsgesellschaft m.b.H., Kundenservice, Postfach 1, 1300 Wien-Flughafen oder mittels Kontaktformular auf der Website zu richten, widrigenfalls die Forderung ohne weitere Zahlungserinnerung (2. Mahnung) an ein Inkassobüro zur Einforderung übergeben wird.

8. Buchungsänderungen und Stornierung

8.1. Eine Änderung der Buchung für den City Airport Train ist nicht möglich.

8.2. Eine Stornierung der Buchung für den City Airport Train ist unter den Voraussetzungen gemäß Pkt. 10 möglich.

9. Haftung bei Ausfall und Verspätung eines Zuges, sowie bei Anschlussversäumnis

9.1. Fährt ein Zug verspätet ab, kommt er verspätet an oder fällt er aus, so hat der Reisende – sofern nachstehend nicht anders festgelegt – grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung.

9.2. Der Reisende hat Anspruch auf Entschädigung, wenn er aufgrund Ausfall, Verspätung oder Versäumnis des Anschlusses seine Reise nicht am selben Tag fortsetzen kann oder eine Fortsetzung unter den gegebenen Umständen am selben Tag nicht zumutbar ist. Die Höhe einer Entschädigung ist mit Euro 50,00 (inkl. USt) für eine erforderliche Taxibenützung und mit Euro 80 (inkl. USt.) für eine erforderliche Übernachtung begrenzt. Der Reisende ist jedoch verpflichtet, vorrangig zumutbare alternative öffentliche Verkehrsmittel zu benützen. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität werden auch jene Kosten, die notwendig waren und die Höchstbeträge der Entschädigung übersteigen, ersetzt. Davon unberührt bleiben die Bestimmungen unter Pkt 11 hinsichtlich der Fahrpreisentschädigung für Jahreskarten-Inhaber.

9.3. Eine Entschädigung ist jedoch ausgeschlossen, sofern die Zugverspätung bzw. der Zugausfall auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: außerhalb des Betriebes liegende Umstände wie extreme Witterungsbedingungen, große Naturkatastrophen oder schwere Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die das Eisenbahnverkehrsunternehmen trotz Anwendung der nach der Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen es nicht abwenden konnte; ein Verschulden des Fahrgastes; ein Verhalten einer dritten Person, welches das Eisenbahnverkehrsunternehmen trotz Anwendung der nach der Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen es nicht abwenden konnte.

9.4. Der Fahrgast hat jedoch Anspruch auf Erstattung gemäß den folgenden Bestimmungen: 

Wird aufgrund einer Zugverspätung der Anschluss an einen anderen Zug versäumt, fällt der Zug ganz aus oder hat der Zug mehr als sechzig Minuten Verspätung, kann der Reisende  entweder auf die Weiterfahrt verzichten und eine anteilsmäßige Erstattung des Fahrpreises beantragen und gegebenenfalls seine unentgeltliche Rückbeförderung samt Reisegepäck mit dem nächsten geeigneten Zug zum Fahrtantrittsbahnhof beanspruchen oder seine Fahrt fortsetzen.

9.5. Eine Entschädigung oder Erstattung nach Punkt 9.2. bzw. Punkt 9.4. erfolgt nach folgenden Bedingungen. Der Reisende hat einen schriftlichen Antrag an die CAT GmbH – Office Park, Postfach 1, 1300 Wien – Flughafen, Austria oder mittels Kontaktformular auf der Webseite (www.cityairporttrain.com) zu richten. Dem Antrag sind das Ticket sowie allfällige zur Erstattung bzw. Entschädigung erforderlichen Belege – wie etwa Taxirechnung – im Original beizulegen. Die Entschädigung oder Erstattung erfolgt wahlweise mittels Gutschein (Ticket) oder Gutschrift (Überweisung). Letzteres wird jedoch nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch hin vorgenommen; der Reisende hat hierzu der CAT GmbH seine Bankverbindung bekannt zu geben. Sämtliche Ansprüche sind erloschen, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem auf den Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises folgenden Tag.

9.6. Bei Ausfall eines Zuges ist die CAT GmbH bemüht alsbaldig einen Ersatzverkehr zu organisieren. Werksverkehrskunden werden in diesem Fall entsprechend der Kapazitäten befördert. Bei Engpässen können sie vom CAT Personal auf andere Verkehrsmittel verwiesen werden.

10. Fahrpreiserstattung

10.1. Versäumt ein:e Reisende:r die Abfahrt, so hat er keinen Anspruch auf Entschädigung, er hat jedoch Anspruch auf Erstattung nach Ziffer 10.2 oder 10.3.

10.2.  Sofern der Fahrausweis aus Gründen, die die CAT GmbH nicht zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise ausgenutzt worden ist, erfolgt die Erstattung durch Ausstellung eines Ersatztickets. 

10.3.  Sofern der Fahrausweis aus Gründen, die die CAT GmbH zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise ausgenutzt worden ist, erfolgt die Erstattung durch Ausstellung eines Ersatztickets oder auf ausdrücklichen Kundenwunsch hin wahlweise auch mittels einer Refundierung gebührenfrei mittels Gutschrift (Überweisung) bzw. Rückbuchung auf das benutzte Zahlungsmittel; im Falle einer Überweisung hat der/die Reisende der CAT GmbH seine Bankverbindung bekannt zu geben. 

10.4. Die Erstattung erfolgt nach folgenden Modalitäten: Der/Die Reisende hat einen schriftlichen Erstattungsantrag an die CAT GmbH zu richten. Dies kann entweder postalisch (Office Park, Postfach 1, 1300 Wien-Flughafen, Austria) oder mittels Kontaktformular auf der Webseite (www.cityairporttrain.com) unter Beifügung des ungenützten Tickets im Original oder als digitale Kopie erfolgen. 

10.5. Für alle Fahrkarten gilt, dass Erstattungsbeträge unter EUR 4,00 nicht zur Auszahlung gebracht werden.

10.6. Fahrpreis-Rückerstattungen von Fahrausweisen, die in einem Reisebüro ausgestellt wurden, dürfen von der CAT GmbH nicht erstattet werden. Es wird auf die fahrausweisausgebende Stelle verwiesen.

10.7. Das City Ticket Wien für die Fahrt mit den Wiener Linien ist von einer Erstattung ausgeschlossen.

11. Fahrpreisentschädigung Jahreskarten

11.1. Fahrgäste, die über eine namentlich auf ihre Person ausgestellte und nur sie zur Benützung berechtigende Jahreskarte verfügen, und denen während deren Geltungsdauer wiederholt Zugverspätungen oder Zugausfälle widerfahren, haben Anspruch auf eine Entschädigung nach Maßgabe folgender Modalitäten: Nichterreichen des Pünktlichkeitsgrades, welcher mit 95% Pünktlichkeit gesetzlich festgelegt ist, während der Gesamtlaufzeit der Jahreskarte in mindestens einem Geltungs-Monat.

11.2. Der durchschnittliche Pünktlichkeitsgrad wird monatlich auf der Website des Unternehmens kommuniziert. Züge gelten dann als unpünktlich, wenn sie mehr als 5 Minuten Verspätung gegenüber dem aktuell gültigen Fahrplan aufweisen.

11.3. Wird der festgelegte durchschnittliche Pünktlichkeitsgrad von 95% in einem Monat unterschritten, erhalten Inhaber einer Jahreskarte pro monatlich nicht erreichtem Pünktlichkeitsgrad 10% des berechneten Wertes einer Monatskarte rückerstattet. Der sich ergebende Gesamtbetrag wird dem Fahrgast einmal im Jahr unaufgefordert auf das im Vorhinein von diesem bekanntgegebene Konto gutgeschrieben.

11.4. Eine Entschädigung ist jedenfalls ausgeschlossen, sofern die Nichterreichung des Pünktlichkeitsgrades auf Zugverspätungen und Zugausfälle auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

  • außerhalb des Betriebes liegende Umstände, die das Eisenbahnverkehrsunternehmen trotz Anwendung der nach der Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgenes nicht abwenden konnte; 
  • ein Verschulden des Fahrgastes;
  • ein Verhalten einer dritten Person, welches das Eisenbahnverkehrsunternehmen trotz Anwendung der nach der Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen es nicht abwenden konnte.

11.5. Alle anderen Berechtigungsausweise sowie der Werksverkehr sind von einer Entschädigung ausdrücklich ausgenommen.

12. Travel Guarantee

12.1. Die City Air Terminal Betriebsgesellschaft m.b.H. bietet Reisenden eine zusätzliche Entschädigungsleistung im Sinne einer Travel Guarantee unter nachfolgenden Konditionen an.

12.2 Der Reisende, der über ein gültiges CAT Single-, Return- oder Mehrfahrten-Ticket verfügt, hat aus dem Titel der Travel Guarantee einen Anspruch auf wenn dieser nachweislich den Flug vom Abflughafen Wien Schwechat versäumt, sofern der City Airport Train mindestens 30 Minuten verspätet ist und der Reisende eine rechtzeitige Anreise zum Flughafen eingeplant hat.Reisende des Berufsverkehrs haben keinen Anspruch auf Leistungen aus der Travel Guarantee.

12.3. Eine Anreise zum Flughafen gilt dann als rechtzeitig, wenn der Reisende die Abfahrtszeit mit dem City Airport Train von Wien Mitte so festlegt, dass er eine Stunde vor Abflug am Flughafen ist.Für besondere Destinationen (wie etwa Tel Aviv,New York und Toronto) wird auf die Empfehlungen des Flughafen Wiens hingewiesen, welche eine frühere Ankunftszeit am Flughafen vorsehen.

12.4. Die Obergrenze für die Erstattung der Kosten des Flugtickets beträgt EUR 5.000 (inkl. USt). Es werden die Kosten für das Flugticket erstattet sowie notwendige Taxi-Kosten (in der Höhe von maximal EUR 50 inkl. USt) sowie Kosten für Übernachtung (maximal EUR 150 inkl. USt), die dadurch entstehen, daß die Reise nicht am selben Tag fortgesetzt werden kann, oder eine Fortsetzung unter den gegebenen Umständen am selben Tag nicht zumutbar ist. Sämtliche weiteren Folgekosten sowie entgangener Gewinn sind hiervon nicht erfasst.

12.5. Der Reisende hat für die Inanspruchnahme der Travel Guarantee Kopien der gemäß Pkt 12.2. sowie 12.4 in Anspruch genommenen Leistungen einen schriftlichen Antrag an die CAT GmbH – Office Park, Postfach 1, 1300 Wien-Flughafen, Österreich – zu richten. Wahlweise hat der Reisende die Möglichkeit seinen Antrag per Kontaktformular auf der Webseite www.cityairporttrain.com einzubringen.

13. City Check In

13.1. Das Lösen eines Fahrausweises für den City Airport Train berechtigt den jeweiligen Inhaber des Fahrausweises, sich und sein Reisegepäck am City Check- In Wien Mitte bei ausgewählten Fluglinien einzuchecken. Die für den City Check-In jeweils verfügbaren Fluglinien finden sich auf der Website der CAT GmbH. Der City Check- In ist – vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen der Fluglinie – frühestens 24 Stunden und spätestens 75 Minuten vor Abflug möglich.

14. Beförderungsleistung

14.1. Die CAT GmbH befördert Reisende und Reisegepäck nicht, sofern die Beförderung durch Umstände verhindert wird, die die CAT GmbH nicht abwenden und denen sie auch nicht abzuhelfen vermag.

14.2. Die CAT GmbH kann bei besonderen kaufmännischen, betrieblichen oder örtlichen Umständen die Beförderung von Reisenden sowie die Annahme und die Beförderung von Reisegepäck vorübergehend aussetzen. Diese Maßnahmen treten frühestens mit der Bekanntmachung in Kraft.

14.3. Die CAT GmbH kann Reisende und Reisegepäck bei vorübergehenden Störungen des Eisenbahnbetriebes mit Straßenfahrzeugen und anderen Verkehrsmitteln befördern oder befördern lassen.

14.4. Die CAT GmbH befördert Kinder bis 5 Jahre nur, sofern sie begleitet werden. Als Begleitpersonen sind nur Personen zugelassen, die fähig sind, diese Tätigkeit auszuüben; darüber entscheiden die Eisenbahnbediensteten.

14.5. Die CAT GmbH kann Personen, die die vorgeschriebene Ordnung oder die zu ihrer Aufrechterhaltung getroffenen Anordnungen der Eisenbahnbediensteten nicht beachten oder die aufgrund ihres Zustandes oder ihres Verhaltens stören, von der Beförderung ausschließen. Diese Personen haben keinen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises, der Nebengebühren und der sonstigen Kosten oder auf Entschädigung.

14.6. Die CAT GmbH kann für bestimmte Reisende, wie Reisende mit kleinen Kindern oder Personen, deren Mobilität eingeschränkt ist, Plätze bereithalten. Andere Reisende dürfen diese Plätze nur einnehmen, sofern sie von Reisenden, für die sie bereitgehalten werden, nicht beansprucht werden.

14.7. Personen ohne gültigen Fahrausweis und ohne Reiseabsicht dürfen im CAT_Foyer in Wien Mitte oder einem zur Abfahrt bereitstehenden Zug nicht verweilen. Die CAT GmbH erhebt von Personen, die dieses Verbot nicht beachten, EUR 100,-.

15. Gepäckbeförderung im City Airport Train

15.1. Der Reisende kann Gepäck unentgeltlich im Zug mitnehmen und an den vorgesehenen Stellen unterbringen. Er hat die Anordnungen der Eisenbahnbediensteten über die Unterbringung des Gepäcks zu beachten.

15.2. Reisende haben nach Verfügbarkeit der Airlines die Möglichkeit deren Gepäck im City Air Terminal  in Wien Mitte einzuchecken. 

15.3. Das Reisegepäck geht mit dem Einchecken in die Gewahrsame derjenigen Fluglinie über, die den Transport des Passagiers vom Flughafen Wien zur nächsten Destination übernimmt. Die CAT GmbH übernimmt den Gepäcktransport zwischen Wien Mitte und dem Flughafen Wien im Namen und auf Risiko der jeweiligen Fluglinie.

15.4. Die CAT GmbH schließt jegliche Haftung gegenüber dem Fahrgast für im City Air Terminal eingechecktes Gepäck aus. Diesbezügliche Ansprüche sind ausschließlich gegenüber der jeweils transportierenden Fluglinie geltend zu machen.

15.5. Die Mitnahme von Fahrrädern, Elektro-Rollern (E-Scooter) oder sonstigen größeren Sportgeräten (z.B. Schi, Surfbretter u.ä.), sowie von sperrigen, übergroßen Gegenständen in den Zügen ist nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten im Zug gestattet. Die Mitnahme von Fahrrädern oder sonstigen größeren Sportgeräten kann aus Sicherheitsgründen oder aus betrieblichen Gründen eingeschränkt oder abgewiesen werden, insbesondere aufgrund begrenzter Kapazität während der Hauptverkehrszeit oder wenn dies aufgrund der eingesetzten Fahrzeuge nicht möglich ist. Im Zweifelsfall entscheidet über die Zulässigkeit der Mitnahme eines Gepäckstückes der Eisenbahnbedienstete.

15.6. Der Passagier ist dafür verantwortlich, dass durch die Beförderung weder die Sicherheit des Zuges, noch die der anderen Passagiere gefährdet, und dass weder andere Passagiere verletzt, noch Gegenstände (wie z.B. anderes Gepäck) oder Einrichtungen des Zuges beschädigt werden.

15.7. Die Mitnahme von Fahrrädern, Elektro-Rollern (E-Scooter), größeren Sportgeräten (z.B. Schi, Surfbretter u.ä.) sowie von sperrigen, übergroßen Gegenständen erfolgt kostenlos.

15.8. Der Reisende kann kleine, ungefährliche, in Behältnissen untergebrachte, lebende Tiere, die nicht durch Tiergattung etc. andere Reisende belästigen könnten, im Zug mitnehmen. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Zugwagen ausgeschlossen sind.

15.9. Der Reisende kann jedoch Hunde, die nicht in Behältnissen untergebracht sind, mitnehmen, sofern diese mit angelegten bisssicheren Maulkörben entweder getragen oder am Boden kurz an der Leine gehalten werden. Der Reisende darf kranke Tiere in Zugwagen nicht mitnehmen.

15.10. Der Reisende darf Gegenstände, die stören oder Schaden verursachen können, nicht mitnehmen. Reisende, die in Ausübung des öffentlichen Dienstes oder aufgrund von Gesetzen oder einer verwaltungsbehördlichen Genehmigung eine Schusswaffe tragen, sind davon ausgenommen.

15.11. Kann der Inhaber von Gepäckstücken bzw. anderen Gegenstände nicht ermittelt werden, so kann die CAT GmbH unter Beiziehung von einem Zeugen, die Gegenstände von der Mitnahme als Gepäck ausschließen.

15.12. Der Reisende hat alle mitgenommenen Gegenstände und Tiere selbst zu beaufsichtigen und für eine ordnungsgemäße Verwahrung der Gegenstände und Tiere zu sorgen. Die CAT GmbH haftet für einen Schaden an Gegenständen und Tieren, die der Reisende selbst zu beaufsichtigen hat, nur bei Verschulden der CAT GmbH.

Der Reisende haftet für den Schaden, der durch Gegenstände oder Tiere entstanden ist, die er mitgenommen hat, sofern sie laut diesen Bestimmungen nicht mitgenommen werden dürfen. Für den Schaden, der durch andere Gegenstände oder Tiere entstanden ist, die er mitgenommen hat, haftet er, sofern er nicht beweist, dass dieser Schaden auf ein Verschulden der Eisenbahn oder eines Dritten oder auf Umstände zurückzuführen ist, die der Reisende nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte.

16. Meinungsverschiedenheiten

16.1. Meinungsverschiedenheiten zwischen Reisenden und Eisenbahnbediensteten in Angelegenheiten der Beförderung behandelt der diensthabende Shiftleader.

17. Haftung der CAT GmbH für ihre Leute

17.1. Die CAT GmbH haftet für ihre Bediensteten und für andere Personen, deren sie sich bei der Ausführung der Beförderung bedient.

17.2. Besorgen Eisenbahnbedienstete oder andere Personen auf Verlangen eines Reisenden Tätigkeiten, die der CAT GmbH nicht obliegen, so gelten sie als Beauftragte dessen, für den sie tätig sind.

17.3. Schadenersatz: Die CAT GmbH haftet im Zusammenhang mit Buchungen bzw. Reservierungen aller Art nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches, schuldhaftes Verhalten.

18. Verlorene und zurück gelassene Gegenstände

18.1. Für verlorene und / oder zurückgelassene Gegenstände im City Airport Train und auf Eisenbahnanlagen der CAT GmbH übernimmt die CAT GmbH keine Haftung. Für die Entgegennahme von verlorenen bzw. zurückgelassenen Gegenständen im City Airport Train und auf Eisenbahnanlagen der CAT GmbH bzw. für diesbezügliche Fundmeldungen ist das Fundbüro am Flughafen Wien (http://www.viennaairport.com/fundzuständig. Die Behandlung von Fundgegenständen erfolgt vom Fundbüro am Flughafen Wien nach den Bestimmungen des ABGB in der jeweils gültigen Fassung bzw. nach den Statuten des Fundbüros am Flughafen Wien. Öffnungszeiten Fundbüro Flughafen Wien täglich 08:00 - 19:00Uhr.

19. Nichtraucherzonen – Nichtraucherzüge

19.1. Rauchen ist im City Airport Train  sowie im gesamten Bahnhofsbereich ausnahmslos nicht gestattet.

19.2. Die CAT GmbH erhebt von Reisenden, die ein Rauchverbot nicht beachten 100;- Euro. Die CAT GmbH ist zudem berechtigt, für Schäden die sich aus der Nichtbeachtung des Rauchverbots ergeben und über den genannten Betrag hinausgehen, nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts Ersatz zu fordern.

20. Gebühren für die Reinigung und Instandsetzung von Anlagen, Betriebsmitteln und Ausrüstungsgegenständen

20.1. Bei Verunreinigung von Anlagen, Betriebsmitteln und Ausrüstungsgegenständen der CAT GmbH ist die CAT GmbH berechtigt, vom Verursacher eine Reinigungsgebühr in der Höhe von EUR 100 einzuheben.

20.2. Im Fall von Beschädigungen bzw. Entwendungen von Anlagen, Betriebsmitteln und Ausrüstungsgegenständen der CAT GmbH werden die dadurch entsprechend angefallenen Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.

21. Besondere Bedingungen für zeitlich befristete Aktionen

21.1.  CAT behält sich für zeitlich befristete Aktionen (wie etwa Rabatt-Aktionen unter der Verwendung von Rabatt-Codes) vor, diese jederzeit ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden, wenn dies aufgrund von technischen Störungen, aus rechtlichen Gründen oder aufgrund missbräuchlichen Verhaltens der TeilnehmeInnen erforderlich ist.

Rabatt-Codes können nur auf CAT Single- oder Return-Tickets angewendet werden, sofern dies nicht in der Aktion ausdrücklich anders kommuniziert wird. Aktionen, Ermäßigungen und Rabatten sind nicht untereinander kombinierbar und können nicht zusammen angewendet werden.

21.2.  CAT hat auch das Recht einzelne KundInnen / TeilnehmerInnen auszuschließen, wenn unwahre Personenangaben gemacht wurden oder sich durch Manipulation Vorteile verschafft wurden. In diesem Fall besteht kein Recht auf Schadenersatz.

22. Schlussbestimmungen

22.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Tarif und Beförderungsbestimmungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. An Stelle der unwirksam gewordenen Bestimmungen gilt eine Regelung, die dem beabsichtigten Zweck der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt ebenso für allfällige Regelungslücken.

22.2. Der zwischen dem Reisenden und der CAT GmbH geschlossene Beförderungsvertrag sowie die Tarif- und Beförderungsbestimmungen unterliegen österreichischem Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Tarif und Beförderungsbestimmungen, auch über die Gültigkeit der Tarif und Beförderungsbestimmungen selbst, wird, soweit dies gesetzlich zulässig ist, das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.

22.3. Die CAT GmbH behält sich vor, die gegenständlichen Beförderungsbedingungen im Bedarfsfall abzuändern. Die Änderungen treten nach Veröffentlichung in Kraft und werden von der CAT GmbH gemeinsam mit einer Zusammenfassung der jeweils wichtigsten Änderungen sowie mit den bis zu einem Jahr alten Fassungen der Bedingungen online auf www.cityairporttrain.com bekannt gegeben.

23. Schlichtungsstelle / alternative Streitbeilegung

Unabhängige Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)  www.passagier.at

Passagiere, die mit der Entscheidung des Unternehmens nicht einverstanden sind, können sich in Österreich an die apf wenden.

Ihre Unterlagen reichen sie bitte mittels Beschwerdeformular unter https://www.apf.gv.at/de/ ein. Sollte die eletktronische Übermittlung für Sie nicht möglich sein senden Sie die Unterlagen per Post an:

Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, Fachbereich Bahn, Linke Wienzeile 4/1/6, A-1060 Wien

Außergerichtliche Online-Streitbeilegung der EU-Kommission:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Stand: Juni 2023

Die Auflistung der Änderungen finden Sie hier zum Download:

Download PDF

Wenn Sie Inhaber:in einer CAT-Jahreskarte sind, können Sie Fahrpreisentschädigungen für Verspätungen von Zügen bei uns geltend machen.

Die Pünktlichkeit und Verlässlichkeit des City Airport Train ist unserer oberste Priorität. Wir haben uns daher dazu verpflichtet, bei unseren Zügen einen durchschnittlichen Pünktlichkeitsgrad von 95% zu erreichen. Bei uns gelten Züge als unpünktlich, die mehr als 5 Min. Verspätung gegenüber dem aktuell gültigen Fahrplan aufweisen. Darüber hinaus werten wir alle Züge, die ausfallen, als unpünktlich.

Der durchschnittliche Pünktlichkeitsgrad wird monatlich hier kommuniziert. Sie können daher laufend beobachten, welcher durchschnittliche Pünktlichkeitsgrad derzeit gegeben ist.

Unterschreiten wir den festgelegten durchschnittlichen Pünktlichkeitsgrad von 95% ganzjährig (also jedes Monat), bekommen Sie als Inhaber einer Jahreskarte aliquot den Wert für einen Monat der Jahreskarte rückerstattet. Unterschreiten wir den festgelegten durchschnittlichen Pünktlichkeitsgrad von 95% in einem Monat, bekommen Sie als Inhaber einer Jahreskarte 10% des Wertes für einen Monat der Jahreskarte automatisch rückerstattet.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Bearbeitung und damit die Auszahlung Ihrer Ansprüche bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen kann.

An die Schlichtungsstelle der Schienen-Control GmbH, der unabhängigen Regulierungsbehörde im Schienenverkehr, können Sie sich wenden, wenn Sie mit unserer Entscheidung über Ihre Ansprüche auf eine Fahrpreisentschädigung nicht einverstanden sind. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Website der Schienen-Control GmbH.

Allfällige Anliegen richten Sie bitte an

Schienen-Control GmbH
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte

Bereich Bahn
Linke Wienzeile 4/1/6
1060 Wien

Per Fax: +43 1 5050707 - 180

http://www.apf.gv.at/de/beschwerde-bahn-apf.html

Unsere Pünktlichkeitswerte im Vergleich:

Monat Pünktlichkeit in % / Wert 2023 Pünktlichkeit in % /  Wert 2024
Jänner     96,3%

  94%

Februar     97,7%   96,3%
März     97%   
April     97%   
Mai     95%    
Juni     96%     
Juli       96,1%       
August     97,8%            
September     97,3%          
Oktober     96,3%        
November     95,2%      
Dezember     94,3%      


Passagiere, die mit der Entscheidung des Dienstleisters CAT nicht einverstanden sind, finden hier weitere Informationen: http://ec.europa.eu/odr

Grundsätze

Wir wissen, dass Ihnen der sorgfältige Umgang mit Ihren persönlichen Informationen wichtig ist. Deshalb schätzen wir Ihr Vertrauen, dass die CAT GmbH gewissenhaft mit diesen Informationen umgeht.

Deshalb haben wir eine Datenschutzerklärung erstellt, um zu erläutern, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet und geschützt werden.

Wer ist für Ihre personenbezogenen Daten verantwortlich?

Die City Air Terminal Betriebsgesellschaft m.b.H. ist gemäß dem Österreichischem Datenschutzgesetz, das die EU Datenschutzrichtlinie umsetzt, für die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verantwortlich.

Welche Art personenbezogener Daten wird erfasst?

Wir erfassen personenbezogene Daten, die Sie uns übermitteln, wenn Sie z.B. Bestellungen aufgeben, sich an unseren Kundenservice wenden oder an Gewinnspielen teilnehmen. Die von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten sind beispielsweise Kontaktdaten, Geburtsdatum und Zahlungsinformationen.

Mit dieser Erklärung geben Sie uns Ihr Einverständnis dafür, dass wir Ihre personenbezogenen Daten zu den hier genannten Zwecken erheben, verarbeiten und nutzen dürfen.

  • Wenn Sie ein Produkt der City Air Terminal Betriebsgesellschaft m.b.H. kaufen (beispielsweise Ticketkauf) für die Erfüllung und Abwicklung des erteilten Auftrages
  • Wenn Sie auf unserer Website ein Konto erstellen
  • Wenn offene Forderungen bestehen, die durch einen Kunden nicht bezahlt wurden
  • Im Anlassfall, wenn eine Kontaktaufnahme mit Ihnen erforderlich sein sollte
  • Wenn Sie Werbung (beispielsweise Newsletter, Produkt- & Angebotsinformationen etc.) oder sonstige Informationen von uns erhalten wollen oder an unseren sonstigen Aktivitäten und Kampagnen teilnehmen möchten (beispielsweise an Gewinnspielen, Kundenbefragungen, Aktionen oder Vergünstigungen, etc.)
  • Wenn Sie sich mit Fragen, Wünschen, Anregungen und Kritik an das Kundenservice wenden und wir im Hinblick auf unsere interne Qualitätssicherung Rückfrage bei Ihnen halten, um unser Service stets zu verbessern
  • Wenn Sie Ihre Rechte als Fahrgast geltend machen oder es um eine Fahrgeldnachforderung geht
  • Für statistische Untersuchungen, um unsere Services oder Systeme zu verbessern, wobei die Ergebnisse dieser Untersuchungen keinesfalls einen Rückschluss auf Ihre Person zulassen

Ihre Rechte sowie Widerruf der Zustimmung zur Datenverwendung

Nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen haben Sie jederzeit das Recht, Auskunft (kostenlos einmal im Jahr) über Ihre durch uns gespeicherten Daten zu verlangen (Auskunftsbegehren) sowie allenfalls bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Ihre Daten richtig stellen oder löschen zu lassen. Schicken Sie uns zu diesem Zweck ein E-Mail an info@cityairporttrain.com. Wir können Ihre Daten nicht löschen, wenn eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, z.B. die Buchhaltungspflicht, oder wenn andere rechtliche Gründe die Aufbewahrung der Daten erfordern, z.B. offene Forderungen.  

Offenlegung an Dritte

Die Weitergabe von Daten an Dritte dient nur zur Bereitstellung der oben genannten Dienstleistungen. Wir behalten uns das Recht vor, personenbezogene Informationen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen offenzulegen und wenn wir dies als erforderlich für den Schutz unserer Rechte bzw. die Befolgung einer rechtlichen Vorgehensweise erachten.

Änderungen

Sollten wir beschließen, unsere Datenschutzgrundsätze zu ändern, werden wir diese Änderungen in die Datenschutzerklärung, unsere Homepage und andere Bereiche, in denen wir dies für erforderlich halten, einbeziehen. So wissen Sie immer darüber Bescheid, welche Informationen wir sammeln, wie wir diese verwenden und unter welchen Umständen wir diese gegebenenfalls bekanntgeben.

Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit abzuändern. Wir bitten Sie daher, diese immer wieder einzusehen. Sollten wir eine umfassende Änderung unserer Datenschutzpolitik vornehmen, werden wir Sie durch einen Hinweis auf unserer Homepage darüber benachrichtigen.

Vertreter

Diese Website verwendet ein Bestellformular für Kunden, die Informationen, Produkte oder Dienstleistungen anfordern. Wir beauftragen andere Unternehmen und Einzelpersonen, in unserem Namen Aufgaben durchzuführen.

Gesamtdaten (nicht personenbezogene Daten)

Wir beauftragen andere Dienstleister mit der Unterstützung bei der Analyse der Gesamtdaten über die Besucher unserer Website. Diese Daten, die für die Optimierung der Benutzerfreundlichkeit unserer Website hilfreich sind, werden durch Cookies oder Protokolldateien dieser Dienstleister gesammelt. Wir ordnen den Gesamtinformationen keinerlei personenbezogenen Informationen zu.

Cookies

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, um die Integrität des Registrierungsverfahrens zu gewährleisten und die Website auf persönliche Bedürfnisse auszurichten. Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die von einem Webseiten-Server auf Ihrer Festplatte abgelegt wird. Cookies können nicht für den Betrieb von Programmen oder die Sendung von Viren an Ihren Computer verwendet werden. Cookies werden ausschliesslich Ihnen zugewiesen und können nur von einem Web-Server in der Domain, die Ihnen das Cookie zur Verfügung gestellt hat, gelesen werden.

Sie haben die Möglichkeit, Cookies zu akzeptieren oder abzulehnen. Die meisten Webbrowser akzeptieren Cookies automatisch, doch können Sie normalerweise Ihre Browsereinstellung dahin gehend ändern, dass Cookies abgelehnt werden, wenn Sie dies wünschen. Wenn Sie Cookies ablehnen möchten, können Sie möglicherweise die interaktiven Features dieser oder anderer von Ihnen besuchten Websites nicht voll nutzen.

Links

Diese Website enthält Links zu anderen Websites. Die CAT GmbH ist nicht für die Datenschutzpolitik oder den Inhalt solcher Websites verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen daher, bei jedem Besuch auf diesen Websites die dort veröffentlichte Datenschutzerklärung zu lesen.

Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung geben wir keine speziellen Informationen weiter, die Sie uns übermitteln. Es kann sein, dass wir allgemeine demographische Daten an Dritte weitergeben. Wir veröffentlichen jedoch keinesfalls Ihre persönlichen Informationen (unter anderem Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Wohnadresse und Telefonnummer), ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis einzuholen.

Newsletter

Wenn Sie dem Erhalt des Newsletters zugestimmt haben, senden wir an Ihre E-Mail-Adresse Informationen der City Air Terminal Betriebsgesellschaft m.b.H oder unserer Kooperationspartner.

Unsere Newsletter enthalten insbesondere Informationen:

  • zu betrieblichen Zwecken
  • zu aktuellen Angeboten
  • zu laufenden Aktionen, Gewinnspielen und Vergünstigungen sowie
  • zur City Air Terminal Betriebsgesellschaft m.b.H. und
  • zu weiteren Kooperationspartnern.

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich von uns verwendet und nicht an Kooperationspartner weitergegeben. Sie können jederzeit Ihre Zustimmung widerrufen indem Sie den Abmeldelink am Ende einer E-Mail anklicken oder einen schriftlich Widerruf an info@cityairporttrain.com senden. In diesem Fall wird Ihre E-Mail-Adresse nicht mehr für den Newsletter-Versand verwendet. Im Rahmen des Newsletter-Versands werden Ihre Daten an unseren technischen Dienstleister IWAVES Medientechnik weitergegeben. Wir verpflichten unseren Auftragsverarbeiter vertaglich dazu, Ihre Daten ausschließlich im Rahmen unserer Anweisungen zur Erfüllung der Verpflichtungen sowie im Rahmen der geltenden Gesetze und Bestimmungen zu verarbeiten und Ihre Daten nicht an Dritte zu übermitteln.

Zahlungsinformationen und Ticketkauf

Sie haben die Möglichkeit sich auf unserer Website freiwillig zu registrieren (CAT Bonus Club) und damit ein Kundenkonto anzulegen. Die von Ihnen bei der Registrierung (Vorname, Nachname, E‑Mailadresse sowie freiwillige Angaben) auf unserer Website bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden von uns zur Abwicklung von Buchungen und im Rahmen des Ticketkaufs gemäß Art 6 Abs. 1 lit b Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.

Ticketkäufe auf unserer Website sind auch ohne vorherige Registrierung möglich. Bei der unregistrierten Buchung eines Tickets erheben wir Ihre E-Mailadresse, damit wir Ihnen das von Ihnen gekaufte Ticket elektronisch zusenden können. Die Verarbeitung der genannten Daten erfolgt zur Erfüllung des Vertrages gemäß Art 6 Abs. 1 lit b DSGVO und ist zur Vertragsabwicklung erforderlich.

Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Buchungsprozesses auch an unseren Dienstleister (Auftragsverarbeiter), ÖBB-Personenverkehr AG, weitergegeben. Wir verpflichten unseren Auftragsverarbeiter vertraglich dazu, Ihre Daten ausschließlich im Rahmen unserer Anweisungen zur Erfüllung der Verpflichtungen sowie im Rahmen der geltenden Gesetze und Bestimmungen zu verarbeiten. Der Bezahlprozess wird von Zahlungsprovidern (Wirecard Bank AG, paypal) abgewickelt, denen vertraglich dieselben Verpflichtungen zukommen und die selbst „Verantwortliche“ für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO sind.

Kundendaten können weiters zur Verfolgung offener Forderungen an Inkassodienstleister übermittelt werden. Diese sind verpflichtet, die übermittelten Daten vertraulich zu behandeln und nur im Zusammenhang mit dem zwischen dem Kunden und CAT bestehenden Vertragsverhältnis zu verwenden.

Wir sind aufgrund der Vorschriften des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) und der Bundesabgabenordnung (BAO) verpflichtet, Buchungsdaten 7 Jahre lang aufzubewahren. Anschließend werden die Daten gelöscht, sofern keine rechtliche Ermächtigung oder Verpflichtung besteht, diese Daten weiterhin zu verarbeiten.

Unter Zahlungsinformationen verstehen wir jene Informationen, die wir zur Zahlungsabwicklung benötigen. Wir selbst speichern Zahlungsinformationen nur im eingeschränkten Umfang, nämlich

  • dann, wenn eine Stornierung nicht automatisch durch uns durchgeführt werden kann, sondern wir den Stornobetrag nachträglich überweisen müssen (in diesem Fall speichern wir den Namen des Antragstellers, IBAN, BIC, Name der Bank sowie die Anschrift (Postleitzahl, Ort, Land, Straße und Hausnummer));
  • bei einer konkreten Buchung nur den Kartentyp (VISA, MasterCard, etc.) und die letzten 4 Ziffern des Zahlungsmittels.

In allen sonstigen Fällen werden Zahlungsinformation (z.B. Ablaufdatum oder der Card Validation Code (CVC) durch einen geprüften und zertifizierten Zahlungsdienstleister (Terminal Service Provider und Payment Service Provider) verarbeitet und verwendet.

Terminal Service Provider und Payment Service Provider werden zur sicheren Abwicklung des Zahlungsvorganges nur dann eingesetzt, wenn diese über die für den Zahlungsverkehr notwendige PCI-Zertifizierungen verfügen. Sobald Sie einen Zahlungsvorgang erfolgreich durchgeführt haben, können Sie für einen angenehmen und schnellen Ticketkauf ohne wiederholte Dateneingabe Ihre Zahlungsdaten als Zahlungsfavoriten speichern. Ihre Zahlungsdaten werden von unserem Payment Service Provider gespeichert, der Ihre Zahlungsdaten mit dem internationalen Standard PCI-DSS verarbeitet. Der von Ihnen angelegte Zahlungsfavorit kann jederzeit durch Sie gelöscht werden.

Customer Care

Wenn Sie uns per E-Mail Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder im Rahmen der Vertragserfüllung zum Zwecke der Bearbeitung von Anfragen gemäß Art 6 Abs. 1 lit b DSGVO verarbeitet und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Wir werden diesbezüglich durch die Flughafen Wien AG unterstützt, mit welcher ein Verarbeitungsvertrag besteht. Wir geben diese Daten nicht ohne Ihre Einwilligung weiter, sofern das nicht zur Erfüllung Ihrer Anfrage notwendig ist (bspw. bei Rückerstattungen an die Bank). Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind, sofern keine rechtliche Ermächtigung oder Verpflichtung besteht, diese Daten weiterhin zu verarbeiten.

Sicherheit

Die Sicherheit Ihrer persönlichen Informationen ist uns ein Anliegen. Wir haben technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen, um Ihre Daten vor Verlust, Manipulation oder unbefugtem Zugriff zu schützen. Wenn Sie in unseren Registrierungs- oder Bestellformularen sensible Daten (beispielsweise Ihre Kreditkarten- und/oder Versicherungsnummer) eingeben, verschlüsseln wir mit der Secure Sockets Layer (SSL)-Technologie diese Informationen.

Wir halten uns sowohl während der Übertragung als auch ab dem Erhalt Ihrer persönlichen Informationen an die allgemein anerkannten Branchenstandards zum Schutz der persönlichen Daten (hierzu zählen Firewalls, Verschlüsselung, Sicherheitstests, Systemüberprüfungen sowie laufende Überwachung).

Keine Übermittlungsart im Internet und keine Methode zur elektronischen Sicherung ist jedoch 100% sicher. Wenngleich wir uns bemühen, alle wirtschaftlich vertretbaren Mittel einzusetzen, um Ihre persönlichen Informationen zu schützen, können wir keine vollständige Sicherheit garantieren.

Haben Sie Fragen zur Sicherheit auf unserer Website, dann schicken Sie uns zu diesem Zweck bitte ein E-Mail an info@cityairporttrain.com

Google Analytics

Wir setzen google Analytics ein, um festzustellen, wie viele Nutzer unsere Website besuchen und wie oft. Wir nutzen diese Software nicht zur Erfassung individueller personenbezogener Daten oder individueller IP-Adressen. Die Daten werden ausschließlich in anonymer und zusammengefasster Form für statistische Zwecke und zur Weiterentwicklung der Website verwendet.

Diese Website verwendet die Retargeting-Technologie von Adform. Diese ermöglicht es, auf Websites unserer Partner gezielt jene User mit Werbung anzusprechen, die sich bereits für unsere Website und unsere Produkte interessiert haben. Die Einblendung der Werbemittel erfolgt beim Retagerting auf Grundlage einer Cookie-basierten Analyse des vorherigen Nutzerverhaltens. Hierbei handelt es sich um ein temporäres Cookie, das nach 60 Tagen seine Gültigkeit verliert. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihnen interessenbezogene Werbung von Adform angezeigt wird, können Sie der Datenerfassung und – speicherung jederzeit für die Zukunft hier widersprechen.

Speicherdauer

Wir bewahren Ihre Daten so lange auf, wie es zur Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich ist oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Danach werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht.

Nutzung der Kundendaten zu weiteren Zwecken

Wenn wir Daten für einen Zweck nutzen wollen, der nach den gesetzlichen Bestimmungen Ihr Einverständnis erfordert, bitten wir Sie vorher um Ihre ausdrückliche Zustimmung. Diese Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen und damit verhindern, dass Ihre Daten künftig zu diesem Zweck verwendet werden.

Einsatz von Dienstleistern durch uns

Unter Dienstleister im Sinne des Datenschutzgesetzes sind natürliche und juristische Personen zu verstehen, die von uns mit der Erbringung einer bestimmten Leistung beauftragt werden, zum Beispiel der Wartung unserer Datenbanken.

Wir setzen Dienstleister nur für rechtmäßig von uns vorgenommene Datenverarbeitungen ein. Wir überzeugen uns im Vorfeld immer davon, dass der einzelne Dienstleister zur Dienstleistungserbringung geeignet ist, insbesondere dass er ausreichende Gewähr für eine rechtmäßige und sichere Datenverwendung bietet.

Dienstleister erhalten von uns personenbezogene Daten nur im unbedingt erforderlichen Umfang.

Datenanwendungen

Temporärer Einsatz einer Scan-App

Um die Anzahl der den CAT nutzenden Werksverkehrskunden zu ermitteln und zu analysieren, verwenden wir eine Scan-App.

Die Geschäftsführung sieht sich – schon durch ihre Sorgfaltspflicht dem Unternehmen gegenüber – gezwungen solche Überprüfungsmaßnahmen einzuführen, um eine wirtschaftliche Kapazitäts- und Auslastungssteuerung vornehmen zu können und Missbrauch ausschließen zu können, was ein berechtigtes Interesse an der Ermittlung begründet. Die Rechtsgrundlage bildet Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in den oben beschriebenen Zwecken.

Im Zuge des Scan Vorganges werden von CAT lediglich die Ausweisnummern, die Unternehmenszugehörigkeit sowie die Gültigkeit erfasst. Diese Daten werden unmittelbar nach Erhebung so verarbeitet, dass jeglicher Personenbezug ausgeschlossen ist. 

Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit der Flughafen Wien AG, mit welcher diesbezüglich für den Datenaustausch sowie für die Verarbeitung ein Generalverarbeitungsvertrag abgeschlossen ist. Die Daten werden nicht weitergegeben. 

Die Daten werden für 7 Jahre aufbewahrt.

Kontaktformular

Auf unserer Internetseite ist ein Kontaktformular vorhanden, welches für die elektronische Kontaktaufnahme genutzt werden kann. Nimmt ein Nutzer diese Möglichkeit wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns übermittelt und gespeichert.

Diese Daten sind:

Grund für Kontaktaufnahme

Anrede

Titel

Name

E-Mail-Adresse

Kommentar

Im Zeitpunkt der Absendung der Nachricht werden zudem folgende Daten gespeichert:

Datum und Uhrzeit der Kontaktaufnahme

Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Absendevorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen.

Alternativ ist eine Kontaktaufnahme über die E-Mail-Adresse info@cityairporttrain.com möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert.

Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet.

Wenn dies jedoch zur Bearbeitung der Anfrage/ des Anliegens des Nutzers erforderlich ist, erteilt der Nutzer seine Zustimmung, dass die Anfrage/ das Anliegen sowie die bekannt gegebenen Daten laut Kontaktformular an die im Einzelfall zuständigen Unternehmen innerhalb  der Muttergesellschaften des CAT. Der Nutzer ist berechtigt, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen und das Anliegen/ die Anfrage selbst an das zuständige Unternehmen heranzutragen.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. aDSGVO.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail übermittelt werden, ist Art. 6Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E-Mail-Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient uns allein zur Bearbeitung der Kontaktaufnahme. Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail liegt hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten.

Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch des Kontaktformulars zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen.

Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars und diejenigen, die per E-Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist.

Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Nimmt der Nutzer per E-Mail Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht fortgeführt werden.

Um vom Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, wenden Sie sich bitte an info@cityairporttrain.com. Sobald ein Widerspruch bei uns eingelangt ist, werden alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht.

 

Verantwortlich für den Betrieb der Website und personenbezogene Daten

City Air Terminal Betriebsgesellschaft m.b.H.

Postfach 1

1300 Wien-Flughafen

Österreich

Konkatieren Sie uns auch unter:

Tel.: + 43 1 25 25 0

E-Mail: info@cityaiporttrain.com

Wien, Januar 2020

Grafische Darstellung & Text

  • Jegliche grafische Darstellung, ob Bild, Information oder Inhalt wird textlich angemessen beschrieben.
  • Auf Darstellung von Informationen mit Hilfe von ausschließlichen Farbwechseln wird verzichtet.
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Technik & Navigieren

  • Die Umsetzung der Seiten entspricht den W3C-Spezifikationen.
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  • Der Inhalt ist auch zugänglich, wenn Style Sheets deaktiviert sind.
  • Alleinige Nutzung der Seite über die Tastatur ist möglich.
  • Die Navigationselemente sind verständlich bezeichnet, die Navigationsmechanismen schlüssig.
  • Links geben eindeutig Aufschluss über ihr Ziel.
  • Alternativ-Versionen werden nur dort eingesetzt, wo barrierefreie Umsetzungen nicht möglich sind, z. B. beim Einsatz von Flash. Solche Technologien werden sparsam verwendet.

Ein Großteil unserer Inhalte ist gemäß den oben genannten Anforderungen gestaltet.

Es sind jedoch noch nicht alle Inhalte barrierfrei verfügbar. Folgende Elemente entsprechen noch nicht in vollem Umfang den Anforderungen an Barrierefreiheit:

  • Buchungsprozess benötigt Javascript

Wir arbeiten konsequent weiter an der barrierefreien Bereitstellung unserer Webseiten-Inhalte.

CAT - Management ZertifizierungCAT - eutransport Zertifizierung

In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen wurde die CAT BetriebsgesmbH gem. ISO 9001:2015 sowie SMS gem EisbG § 39 bez. EU Richtlinie 2004/49/EG unter Berücksichtigung der Bewertungskriterien gem. Anhang II der VO 1158/2010 EU zertifiziert.

Gesamte Rechtsvorschrift für Eisenbahnschutzvorschriften, Fassung vom 07.08.2015

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über den Schutz auf Eisenbahnanlagen und in Schienenfahrzeugen (Eisenbahnschutzvorschriften – EisbSV) StF: BGBl. II Nr. 219/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 47c des Eisenbahngesetzes 1957 – EisbG, BGBl. Nr. 60, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2012, wird verordnet:

Geltungsbereich

§ 1.

(1) Diese Verordnung gilt für alle Eisenbahnen (Haupt- und Nebenbahnen, Straßenbahnen, An-schlussbahnen und Materialbahnen) gemäß § 1 EisbG in der jeweils geltenden Fassung und bestimmt das zum Schutze der Eisenbahnanlagen, des Betriebes einer Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeu-gen auf einer Eisenbahn und des Verkehrs auf einer Eisenbahn gebotene Verhalten der Bahnbenützenden.

(2) Bahnbenützende im Sinne dieser Verordnung sind Fahrgäste und Personen, die Fahrgäste be-gleiten oder abholen, sowie alle sonstigen Personen, die sich nicht für Zwecke der Abwicklung des Be-triebes oder des Verkehrs der Eisenbahn auf Eisenbahnanlagen oder in Schienenfahrzeugen aufhalten (zB Güterverkehrskunden, Reinigungspersonal, Bauarbeiter von Nicht-Eisenbahnunternehmen).

Verhalten innerhalb der Eisenbahnanlagen

§ 2.

(1) Eisenbahnanlagen dürfen – außer von den in den §§ 3 und 4 genannten Personen – nur an den hiefür bestimmten Stellen betreten werden; das sind solche, die dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen oder diesen ermöglichen, wie zB Bahnsteige, Zu- und Abgänge, insbesondere schienengleiche Bahnsteigzugänge, Über- und Unterführungen, Warteräume, Sanitäranlagen, Parkplätze und Eisenbahn-kreuzungen; im Übrigen ist das Betreten von Eisenbahnanlagen verboten.

(2) Der Aufenthalt

  1. im durch Bahnsteigkante und Bodenmarkierung (Warnstreifen) gekennzeichneten Gefahrenraum sowie
  2. auf Bahnsteigen von Haupt- und Nebenbahnen, die über keinen durch Bodenmarkierungen (Warnstreifen) gekennzeichneten Gefahrenraum verfügen,ist auf jenes Ausmaß zu beschränken, das nach dem Anhalten von Zügen und vor dem Türschließwarn-signal oder der Abfertigungsansage für das Aus- und Einsteigen notwendig ist.

(3) Bei schienengleichen Bahnsteigzugängen hat sich der Bahnbenützende zu vergewissern, dass ein gefahrloses Überqueren der Gleise möglich ist und dieselben so schnell wie möglich zu überqueren.

(4) Absperrungen oder das Verbotszeichen „Zutritt für Unbefugte verboten“ gelten als Verbot, die Gleise zu überschreiten, wenn diese Absperrungen oder Gefahrenhinweise vor, zwischen oder nach den Gleisen angebracht sind.

(5) Das Betreten von Eisenbahnanlagen an den hiefür bestimmten Stellen (gemäß Abs. 1) und der Aufenthalt dort innerhalb der öffentlich kundgemachten Sperrzeiten, sind verboten.

(6) Abweichungen von den Bestimmungen der Abs. 1 bis 5 sind zulässig, wenn solche im Einzelfall durch Eisenbahnaufsichtsorgane angeordnet wurden, die sich überzeugt haben, dass diesen Anordnungen gefahrlos und unverzüglich nachgekommen werden kann (zB infolge technischer Gebrechen, Betriebsstö-rungen oder von Unfällen).

(7) Abs. 1 bis 5 gilt nicht für

  1. Angehörige von Einsatzorganisationen und sonstige Hilfskräfte im Zuge eines Hilfseinsatzes oder Bundesrecht konsolidiert
  2. Personen, die sich mit ausdrücklicher Zustimmung des Eisenbahnunternehmens im nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienenden Bereichen aufhalten sollen, wenn durch betriebliche Maßnahmen und vor Ort anwesende geschulte Eisenbahnbedienstete ein gefahr-loses Betreten gewährleistet wird.

Verhalten der im § 47 Abs. 2 EisbG genannten Personen

§ 3.

(1) Die Organe der im § 47 Abs. 2 EisbG genannten Behörden, die durch diese Behörden be-stellten Sachverständigen, sowie die Angehörigen des Österreichischen Bundesheeres dürfen Eisenbahn-anlagen ohne Erlaubniskarten nur betreten, wenn und solange dies zur Ausübung ihrer Dienstobliegen-heiten erforderlich ist.

(2) Die in Abs. 1 genannten Personen haben beim Betreten von Eisenbahnanlagen, soweit dies mit der Ausübung ihrer Dienstobliegenheiten vereinbar ist, nachstehende Bedingungen zu beachten:

  1. vorherige Verständigung des Eisenbahnunternehmens von der beabsichtigten Betretung des Gefahrenraumes von Gleisen;
  2. sofern von einem Eisenbahnbediensteten auf sichere Verkehrswege hingewiesen wird, sind diese zu benützen;
  3. zur besseren Erkennbarkeit ist eine geeignete, der Bestimmung des § 102 Abs. 10 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 116/2010, entsprechende Warnkleidung mit weiß retroreflektierenden Streifen zu tragen.

Besondere Erlaubnis zum Betreten von Eisenbahnanlagen

§ 4.

(1) Ein Eisenbahnunternehmen darf Erlaubniskarten zum Betreten von Eisenbahnanlagen nur Personen ausstellen, die die für Eisenbahnbedienstete erforderliche Ausbildungen für das Betreten von Gefahrenräumen nachweislich abgeschlossen haben.

(2) Inhaber von Erlaubniskarten haben beim Betreten von Eisenbahnanlagen zu beachten:

  1. sofern vorhanden, sind ausschließlich die gemäß den örtlichen Richtlinien ausgewiesenen innerbetrieblichen Verkehrswege, die dazu dienen, Gebäude, Betriebsanlagen oder Arbeitsplätze sicher zu erreichen, zu benützen;
  2. der Gefahrenraum von Gleisen darf nur in unabdingbaren Fällen betreten werden;
  3. Zur besseren Erkennbarkeit ist eine geeignete, der Bestimmung des § 102 Abs. 10 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 116/2010, entsprechende Warnkleidung mit weiß retroreflektierenden Streifen zu tragen.

Besondere Gefahrenbereiche

§ 5.

Bei Hochspannungsanlagen ohne geeignete, isolierende Schutzvorrichtung ist vom Körper sowie den mitgeführten Gegenständen ein Schutzabstand einzuhalten, sofern nicht zweifelsfrei festgestellt wurde, dass diese Hochspannungsanlagen nicht unter Spannung stehen und geerdet sind.

Verhalten der Bahnbenützenden

§ 6.

(1) Innerhalb der Eisenbahnanlagen ist ein den Betrieb einer Eisenbahn, den Betrieb von Schienenfahrzeugen auf einer Eisenbahn und den Verkehr auf einer Eisenbahn störendes Verhalten verboten. Insbesondere ist verboten, unbefugt

  1. Eisenbahnanlagen, eisenbahntechnische Einrichtungen und Schienenfahrzeuge zu bedienen, zu verwenden, zu beschädigen, zu besteigen oder zu verunreinigen;
  2. Gegenstände auf die Fahrbahn zu legen;
  3. sonstige Fahrthindernisse anzubringen;
  4. Weichen umzustellen;
  5. Fahrleitungsschalter zu betätigen;
  6. missbräuchlich Sicherheits- oder Noteinrichtungen zu verwenden, Alarm oder Signale zu geben.

(2) Das Betreten von Eisenbahnanlagen ist, mit Ausnahme der hiefür bestimmten Stellen, nur mit einer vom Eisenbahnunternehmen ausgestellten Erlaubniskarte gestattet.

(3) Bahnbenützende haben den dienstlichen Anordnungen der Eisenbahnaufsichtsorgane, sofern diese den nach § 30 Abs. 2 EisbG ausgestellten Ausweis vorweisen, umgehend Folge zu leisten.

(4) Bahnbenützende haben sich bei Benützung der Eisenbahnanlagen und der Schienenfahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn, des Verkehrs auf der Eisenbahn sowie die Rücksicht auf andere gebieten. Hiebei sind die vom Eisenbahnunternehmen nach den Bestimmungen der Kennzeichnungsverordnung, BGBl. II Nr. 101/1997, kundgemachten Hinweise sowie die mit Lautsprechern oder Anzeigeeinrichtungen erteilten Anordnungen, zu beachten. Bahnbenützende haben sich im Bedarfsfall an die Eisen-bahnbediensteten zu wenden oder sich gekennzeichneter Kommunikationsmittel zu bedienen. Insbesondere ist verboten,

  1. auf schienengleichen Bahnsteigzugängen zu verweilen;
  2. sich
  1. im durch Bahnsteigkante und Bodenmarkierung (Warnstreifen) gekennzeichneten Gefahren-raum oder
  2. auf Bahnsteigen von Haupt- und Nebenbahnen, die über keinen durch Bodenmarkierungen (Warnstreifen) gekennzeichneten Gefahrenraum verfügenaufzuhalten, soweit dies nicht nach dem Anhalten von Zügen und vor dem Türschließwarnsignal oder der Abfertigungsansage für das Aus- und Einsteigen notwendig ist;
  1. sich aus Schienenfahrzeugen hinauszulehnen;
  2. Tiere, die andere Bahnbenützende gefährden, behindern oder belästigen können, mitzunehmen; Hunde dürfen nur angeleint und mit Beißschutz versehen transportiert werden; ausgenommen hievon sind Hunde für Menschen mit Sehbehinderung; sonstige Heimtiere sind in bisssicheren Behältnissen zu befördern;
  3. gefährliche Gegenstände mitzunehmen, zB nicht verpackte Sägen, Beile, Glasscheiben oder gela-dene Schusswaffen;
  4. Rettungs- und Fluchtwege, Zugänge zu Aufzügen, Fahrtreppen oder Fahrsteige zu verstellen oder zu versperren;
  5. Fahrräder und andere Fahrzeuge außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen abzustellen;
  6. Verstellen von oder unberechtigtes Verweilen auf Einrichtungen, die für Menschen mit Behinderung vorgesehen sind, wie Zugangsrampen, taktilen Blindenleitsystemen.

(5) Bahnbenützende dürfen nur an den dazu bestimmten Stellen und nur an der dazu bestimmten Seite der Schienenfahrzeuge ein- und aussteigen. Insbesondere ist auch verboten, Schienenfahrzeuge bei Haupt- und Nebenbahnen abseits von Bahnsteigen, Straßenbahnen außerhalb von Haltestellen zu verlas-sen.

(6) Solange sich ein Schienenfahrzeug in Bewegung befindet, ist das Öffnen der Außentüren des Schienenfahrzeuges, das Betreten der Trittbretter und das Verweilen auf ungesicherten offenen Plattformen sowie das Ein- und Aussteigen verboten.

(7) Es ist verboten, Gegenstände aus dem Schienenfahrzeug zu werfen.

(8) Nicht-öffentliche Eisenbahnübergänge dürfen nur von den hiezu Berechtigten und nur unter den vom Eisenbahnunternehmen aus Sicherheitsgründen vorzuschreibenden Bedingungen benützt werden.

(9) Ausnahmen von den Verboten gemäß Abs. 1 bis 8 sind zulässig, wenn solche im Einzelfall durch Eisenbahnaufsichtsorgane angeordnet wurden, die sich überzeugt haben, dass diesen Anordnungen gefahrlos nachgekommen werden kann.

(10) Die in § 3 Abs. 1 genannten Personen sind von der Einhaltung der Bestimmungen der Abs. 1 bis 7 ausgenommen, soweit dies zur Ausübung der Dienstobliegenheiten erforderlich ist. Staatliche Sicherheitsorgane dürfen darüber hinaus Schusswaffen im geladenen Zustand auch dann mit sich führen, wenn dies zur Ausübung der Dienstobliegenheiten nicht erforderlich ist.

§ 7. Zuwiderhandlungen gegen die Gebots- und Verbotsbestimmungen dieser Verordnung sind nach § 162 Abs. 1 EisbG strafbar.

§ 8. Diese Verordnung tritt mit 1. September 2012 in Kraft.

  1. Der CAT Bonus Club ist der Kundenclub der City Air Terminal Betriebsgesellschaft m.b.H. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen ab 18 Jahren mit gültiger E-Mail Adresse. Der CAT Bonus Club wird bis auf Widerruf betrieben. Die City Air Terminal Betriebsgesellschaft m.b.H. kann nach eigenem Ermessen den CAT Bonus Club oder die Nutzungsbedingungen und Prämien jederzeit und ohne vorherige Benachrichtigung ändern. Es liegt in der Verantwortung des Kunden von Zeit zu Zeit nachzulesen, um sich über eventuelle Änderungen auf dem Laufenden zu halten. Die Nutzung des CAT Bonus Club unterliegt der Zustimmung zur CAT Datenschutzerklärung. Bei Nicht-Zustimmung zur CAT Datenschutzerklärung werden Profile bis spätestens 31.12.2018 gelöscht.

  2. Es werden pro € 1,- Umsatz des online gebuchten CAT-Tickets drei Bonuspunkte gutgeschrieben. Bonuspunkte können nachträglich nicht gutgeschrieben werden.Der Umsatz wird auf dem Kundenkonto erfasst. Gesammelte Punkte werden zeitnah auf dem Kundenkonto gutgeschrieben und können in Prämien umgewandelt werden. Die City Air Terminal Betriebsgesellschaft m.b.H. behält es sich vor, bei längerer Inaktivität des Kunden-Profils die Bonuspunkte zu löschen.Gesammelte Punkte verfallen nach 24 Monaten, sofern nicht eine den Gültigkeitszeitraum verlängernde Handlung (Ticketkauf) gesetzt wird. Jeder Ticketkauf verlängert die Gültigkeit aller Punkte um 24 Monate. Punkte können nicht in bar abgelöst werden.

  3. Kundendaten und die Zustimmung zum Newsletter-Versand können selbständig vom Kunden im jeweiligen Online-Profil editiert werden. Das Kunden-Profil kann jederzeit gelöscht werden. Hierzu ist eine e-mail an info@cityairporttrain.com zu schicken. Wenn Sie Ihren Account kündigen, verfallen etwaige auf dem Account verbleibende Punkte.

  4. City Air Terminal Betriebsgesellschaft m.b.H behält sich das Recht vor, Kunden, die gegen Strafgesetze, die guten Sitten oder diese Teilnahmebedingungen verstoßen, mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme auszuschließen. Die City Air Terminal Betriebsgesellschaft m.b.H haftet generell nicht für die Richtigkeit sämtlicher Angaben, insbesondere dann nicht, wenn sie durch technische Fehler, Übertragungsverluste, Eingriffe von Dritten oder höhere Gewalt verändert oder verfälscht wurden. Der Kunde hat kein Recht auf Wiedergutmachung, Schadenersatz oder sonstige Ansprüche gegenüber der City Air Terminal Betriebsgesellschaft m.b.H. Allfällige Reklamationen und Kundenanfragen werden bis zu 6 Monate nach Gutschrift der Bonuspunkte berücksichtigt.

  5. Es gilt österreichisches Recht. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien/Österreich zuständig.

  6. Fragen zum CAT Bonus Club senden Sie bitte an info@cityairporttrain.com

    Stand: Mai 2018

Erklärung nach dem ECG (Erklärung, wie der Kunde das Ticket buchen kann)

Informationen für den Vertragsabschluss gemäß § 9 E-Commerce Gesetz (ECG)

Gültig ab 08.07.2019

Lieber Nutzer,

Wir freuen uns, dass Sie unsere Website www.cityairporttrain.com nutzen, um Tickets zu buchen. Die Angaben gemäß § 9 ECG finden Sie in den folgenden Ausführungen:

Damit diese Bestimmungen gut lesbar und übersichtlich bleiben, verwenden wir den Begriff „Nutzer“ immer für beide Geschlechter. Ist hier von „CAT“ oder „uns“ die Rede, meinen wir immer die City Air Terminal Betriebsgesellschaft m.b.H.

Der Kaufvorgang kann in deutscher oder in englischer Sprache geschlossen und abgewickelt werden, sowie wird auch Ihr Ticket in deutscher oder englischer Sprache erstellt. Weiters möchten wir darauf hinweisen, dass die grundlegenden Produkte neben Deutsch auch auf Englisch zur Verfügung stehen. Rechtlich verbindlich ist die deutsche Version.

Wie buchen Sie ein Ticket?

Um Ihnen den Buchungsvorgang so einfach wie möglich zu gestalten ist als buchbare Kategorie ein „Single“ Ticket bereits ausgewählt. Um die Gesamtzahl der Passagiere festzulegen klicken Sie auf das Feld „+“ oder „-„ oder geben Sie die gewünschte Zahl ein (maximal 50). Wir unterstützen hier mit einer Differenzierung zwischen Erwachsenen und Kindern. Um ein „Return“ Ticket zu buchen, klicken Sie auf den Button „Return“.

Um ermäßigte Preise zu buchen, klicken Sie zunächst auf das Feld „Ermäßigungscode eingeben“. Danach erscheint ein Feld um eine mögliche Ermäßigung auszuwählen oder einzugeben.

Haben Sie die gewünschten Tickets ausgewählt, klicken Sie auf „zur Zahlung“. Anschließend werden Sie aufgefordert den Vornamen, Nachnamen, sowie die E-Mail-Adresse einzugeben. Optional kann auch die Telefonnummer angegeben werden.

Bei Fehleingaben eines Pflichtfeldes erscheint eine rote Fehlermeldung. Das falsch ausgefüllte Feld wird dabei rot unterstrichen dargestellt. Sie müssen die fehlerhafte Eingabe entsprechend korrigieren.

Danach müssen Sie die genwünschte Zahlungsart wählen. Sie klicken entweder auf „Kreditkarte“, oder "Paypal" oder „Online Überweisung“. Neben der gewählten Zahlungsart erscheint ein grünes Häkchen.

Zum nächsten Schritt gelangen Sie durch Klicken auf „zur Zahlung“.

Wenn Sie mit allen Angaben zufrieden sind, stimmen Sie durch den Klick auf „Bezahlen“ unseren AGBs zu. Mit einem Klick auf die „AGBs der City Air Terminal Betriebsgesellschaft m.b.H.“ haben Sie die Möglichkeit, die aktuellen Geschäftsbedingungen einzusehen.

Im Zuge der Kreditkartenzahlung werden Sie zunächst aufgefordert die Kreditkartendaten (Kreditkartennummer, das Gültigkeitsdatum und der entsprechende CVC Code) einzugeben (aktuell werden die folgenden Anbieter unterstützt: VISA, Mastercard, Diners Club und Amex), danach werden Sie durch einen Klick auf „Jetzt kaufen“ auf die Zahlungsseite von unserem Zahlungsprovider weitergeleitet.

Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme wird gegebenenfalls eine 3D Secure Verifikation gestartet. Nach erfolgreicher Eingabe Ihres 3DS Passworts ist die Zahlung erfolgreich abgeschlossen.

Im Zuge der Zahlung mit Paypal werden Sie auf die Seite von PayPal weitergeleitet und können sich während des Kaufprozesses entweder erstmalig registrieren oder in Ihr PayPal-Konto einloggen, die Zahlung bestätigen und den Kauf abschließen. Ihr Guthaben, Ihre Bankverbindung oder Ihre Kreditkarte ist in Ihrem PayPal-Konto hinterlegt. Diese Daten werden nicht an uns übertragen. PayPal ist ein Onlinebezahlungsdienst.

Im Zuge der Online-Überweisung werden Sie automatisch auf die Zahlungsseite von unserem Zahlungsprovider weitergeleitet. Dort müssen Sie Ihre Bankdaten eingeben.

Nach erfolgreicher Buchung bedanken wir uns und zeigen Ihnen Ihre gebuchten Tickets an. Hiermit ist Ihr Vertrag mit uns wirksam. Wir schicken Ihnen zu diesem Zeitpunkt auch eine Buchungsbestätigung an die von Ihnen bekannt gegebene E-Mail Adresse. Sollten Sie Ihre Telefonnummer bekanntgegeben haben, erhalten Sie auch ein SMS-Ticket.

Sie haben hier auch die Möglichkeit ein CAT-Kundenkonto zu erstellen. Dieses bringt den Vorteil, dass Sie von unterschiedlichen Geräten und Browsern aus auf Ihre Buchungen zugreifen können.

Ihre Bestelldaten und gespeicherten Daten Ihres CAT-Kontos werden von uns unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Vertragsabwicklung gespeichert und verwendet.

Unsere AGB finden Sie unter „Rechtliches“.

Die Preise sind generell inklusive USt. angegeben.

Geltung und Anwendungsbereich

Eine Nutzung der von der City Air Terminal Betriebsgesellschaft m.b.H angebotenen Website und aller über die Websites verfügbaren Daten, Informationen und Serviceleistungen mit Ausnahme der Leistungen, die separaten Vereinbarungen unterliegen, ist ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen zulässig.

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen können im Einzelfall durch zusätzliche Bedingungen ergänzt, modifiziert und ersetzt werden.

Mit Aufnahme der Nutzung einer Website wird die Geltung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen in ihrer jeweiligen Fassung akzeptiert.

Websites

Wir halten auf unserer Website unterschiedliche Daten, Informationen und Applikationen zum Abruf und Download bereit.

Wir sind jederzeit berechtigt, den Betrieb unserer Websites ganz oder teilweise einzustellen. Auch übernehmen wir keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit unserer Websites.

Einige  Bereiche oder Dienste unserer Websites können passwortgeschützt sein. Der Zugang zu diesen Seiten ist daher in bestimmten Fällen im Interesse der Sicherheit des Geschäftsverkehrs nur möglich, wenn Sie sich dafür vorab registrieren. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Registrierung.

Auch behalten wir uns ausdrücklich das Recht vor, auch bisher frei zugängliche Websites einer Vorabregistrierungspflicht zu unterwerfen.

Nutzungsrechte

Die Nutzung der auf unseren Websites zur Verfügung gestellten Inhalte  unterliegt diesen Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Allenfalls gesondert vereinbarte Nutzungs- oder Lizenzbedingungen gehen diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen vor.

Sämtliche auf der Website bereitgestellten Inhalte sind urheberrechtlich und gegebenenfalls markenrechtlich geschützt und soweit nicht gesondert anderweitig gekennzeichnet nur zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung bestimmt.

Wir räumen Ihnen als Nutzer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die auf unseren Websites zur Verfügung gestellte Informationen und Applikationen im Umfang der jeweils geschlossenen speziellen Vereinbarung zu nutzen. Für den Fall, dass keine gesonderte Vereinbarung geschlossen wird, ist die Nutzung nur im Rahmen der gegenständlichen Nutzungsvereinbarung in dem Umfang zulässig, als die Nutzung durch Sie dem mit der Bereitstellung und Überlassung verfolgten Zweck entspricht.

Daten, Informationen, Applikationen Markennamen, Bilder und sonstige Inhalte dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung insbesondere weder bearbeitet, verändert, kopiert, modifiziert, ergänzt, vervielfältigt, vorgetragen, vertrieben, verkauft, vermietet, verliehen, oder in einer sonstigen Art und Weise verwertet werden.

Jegliche darüber hinausgehende (insbesondere kommerzielle) Nutzung ohne vorherige Zustimmung des Betreibers oder des jeweiligen Rechteinhabers ist nicht gestattet. Außerhalb der ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte werden dem Nutzer keine Lizenzen und keine weiteren Rechte welcher Art auch immer, insbesondere an dem Firmennamen, an gewerblichen Schutzrechten (Marken, Gebrauchsmuster oder Patente) und am Urheberrecht eingeräumt.

Soweit Sie als Nutzer auf unseren Websites Ideen und Anregungen hinterlegen, sind wir berechtigt, diese unentgeltlich zu nutzen und zu verwerten.

Pflichten des Nutzers

  • Sie als Nutzer dürfen bei der bzw. durch die Nutzung unserer Websites
  • nicht mit Ihrem Nutzungsverhalten gegen die guten Sitten verstoßen;
  • diese nicht für rechtswidrige Zwecke verwenden;
  • nicht unsere gewerblichen Schutz- und Urheberrechte oder sonstigen Eigentumsrechte verletzen;
  • keine Inhalte mit Viren, insbesondere Trojanern oder sonstigen Programmierungen, die uns schädigen können, übermitteln;
  • keine Hyperlinks oder Inhalte eingeben, speichern oder senden, zu denen Sie nicht befugt sind, insbesondere dann, wenn diese Hyperlinks oder Inhalte gegen Geheimhaltungsverpflichtungen verstoßen oder rechtswidrig sind oder wenn diese Werbung oder unaufgeforderte E-Mails (Spam), unzutreffende Warnungen vor Viren, Fehlfunktionen verbreiten etc. oder aber zur Teilnahme an Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbrief-, Pyramidenspiel- und vergleichbaren Aktionen auffordern.

Wir sind berechtigt, den Zugang zu unseren Websites jederzeit zu sperren, insbesondere dann, wenn Sie als Nutzer gegen die gegenständlichen Allgemeinen Nutzungsbedingungen oder sonstigen speziellen Vereinbarungen verstoßen.

Websites Dritter (Hyperlinks)

Unsere Websites können Hyperlinks auf Websites Dritter enthalten.

Wir übernehmen für die Inhalte dieser Websites keine Verantwortung, weil es sich hierbei nicht um von uns bereitgestellte Inhalte handelt.

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Sonstiges

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung wird durch eine Bestimmung jenes Inhalts ersetzt, die wirtschaftlich der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. Auf Lücken findet diese Regelung sinngemäß Anwendung.

Es gilt österreichisches Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, sofern nicht ein Verbrauchergeschäft gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz vorliegt.

Wien, November 2017