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Personentarif der City Air Terminal Betriebsges.m.b.H. (CAT)
Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen
Für die Beförderung von Personen in den Zügen der City Air Terminal Betriebsgesellschaft in der Verkehrsverbindung Bahnhof Wien Mitte – Bahnhof Flughafen Wien gelten ausschließlich nachfolgende Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen sowie subsidiär der Österreichische Eisenbahn-Personen- und Reisegepäcktarif (ÖPT).
In Zügen der CAT gelten ausschließlich Fahrausweise der CAT.
Fahrausweise anderer Betreiber, Verkehrsgesellschaften oder Verkehrsverbünde werden nicht anerkannt.
Fahrausweise für die Beförderung von Personen in den Zügen der CAT können bei besonders gekennzeichneten Fahrkartenautomaten, über das Internet (www.cityairporttrain.com), bei ausgewählten Reisebüros und Bahnhofskassen in Österreich oder direkt im Zug erworben werden.
Die Preise sind je Vertriebsweg unterschiedlich und nachstehend angeführt:
| Ermäßigter Fahrpreis bei Kauf beim Fahrkartenautomaten | Ermäßigter Fahrpreis bei Kauf über Internet | Ermäßigter Fahrpreis bei Kauf bei Reisebüros oder Bahnhofskassen | Fahrpreis bei Kauf im Zug | |
| einfache Fahrt Erwachsener inkl. 1 Kind | € 9,- | € 8,- | € 9,- | € 10,- |
| einfache Fahrt Erwachsener ermäßigt* | € 7,50 | |||
| einfache Fahrt Kind | € 5,- | € 5,- | € 5,- | € 5,- |
| Hin- u. Retour Erwachsener | € 16,- | € 15,- | € 16,- | |
| Hin- u. Retour Erwachsener ermäßigt* | € 15,- | |||
| Hin- u. Retour Kind | € 8,- | € 8,- | € 8,- | |
| 10-Fahrten-Karte | € 70,- |
Kinder sind Personen von 6 – 14 Jahre.
* Das ermäßigte CAT Single Ticket ist nur gültig in Kombination mit ÖAMTC Klubkarte, ARBÖ Klubkarte, Wien-Karte, ÖBB VorteilsCard und Gdg-Mitgliedskarte, GPA-DJP-Mitgliedskarte, Österreichischer Presseausweis und Vienna Experts Club Mitgliedskarte.
** Das We-Are-Family-Ticket ist gültig für eine Hin- und Retourfahrt von 2 Erwachsenen und bis zu 5 Kindern (bis 14 Jahre). Um das We-Are-Family-Ticket nützen zu können, müssen 2 Erwachsene und mindestens 1 Kind zusammen reisen.
Fahrausweise der CAT werden frühestens 3 Monate vor dem 1. Geltungstag im Vorverkauf ausgegeben. Die Geltungsdauer der Fahrausweise ist abhängig von der Fahrkartengattung und der Art des Vertriebskanals; sie wird zudem am Fahrausweis entsprechend vermerkt.
Beim Fahrkartenautomaten gelöste Fahrausweise gelten für die einfache Fahrt 24 Stunden; für die Hin- und Retour-Fahrt 30 Tage; 10-Fahrten-Karten gelten 12 Monate, jeweils ab dem Ausgabezeitpunkt.
Im Internet gelöste Fahrkarten gelten grundsätzlich an dem auf dem Fahrausweisausdruck angeführten Geltungstag ( bei Hin- und Retour-Fahrkarten jeweils je Richtung ); können alternativ aber auch einen Tag vorher oder einen Tag nachher in Anspruch genommen werden.
Im Zug gekaufte Fahrausweise gelten ausschließlich am Ausgabetag und für die aktuelle Fahrt.
Eine Erstattung des Fahrpreises ist ausgeschlossen.
Nur das Lösen eines Fahrausweises der CAT berechtigt den Inhaber des Fahrausweises, sein Reisegepäck am City Check-In in Wien Mitte einzuchecken. Der City Check-In ist - vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen der jeweiligen Fluglinie - frühestens 24 Stunden, und spätestens 75 Minuten vor Abflug möglich.
Reisegepäck
Reisegepäck gemäß ÖPT wird in Zügen der CAT nicht befördert. Im City Air Terminal Wien Mitte als Fluggepäck eingecheckte Gepäckstücke gelten nicht als Reisegepäck im Sinne des ÖPT. Die diesbezüglichen Regelungen sind nicht anwendbar.
Das Gepäck geht mit dem Einchecken in den Gewahrsam derjenigen Fluglinie über, die den Transport von Wien zur nächsten Destination des Passagiers übernimmt. CAT übernimmt den Gepäcktransport zwischen Wien Mitte und dem Flughafen Wien im Namen und auf Risiko der jeweiligen Fluglinie.
Die CAT schließt jegliche Haftung gegenüber dem Fahrgast für im City Air Terminal Wien Mitte eingechecktes Gepäck aus. Diesbezügliche Ansprüche sind ausschließlich gegenüber der jeweils transportierenden Fluglinie geltend zu machen.
Handgepäck
Für die Beförderung von Handgepäck gelten die allgemeinen Bestimmungen nach ÖPT. Die Mitnahme von Fahrrädern und sonstigen größeren Sportgeräten (z.B. Skier, Surfbretter, und ähnliches) sowie von sperrigen und übergroßen Gegenständen in den Zügen ist nicht gestattet. Im Zweifelsfall entscheidet über die Zulässigkeit des Transports das Zugpersonal.
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen nach ÖPT.
Hunde sind mit Beißkorb an der Leine zu führen.
Abweichend von den Bestimmungen des ÖPT ist für die Entgegennahme von verlorenen bzw. zurück gelassenen Gegenständen in Zügen und Eisenbahnanlagen der CAT bzw. für diesbezügliche Fundmeldungen das Fundbüro am Flughafen Wien (Lost & Property Schalter, fundbuero@viennaairport.com) zuständig. Die Behandlung von Fundgegenständen erfolgt vom Fundbüro Flughafen Wien nach den gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 388 folgende ABGB bzw. nach dem Statut dieses Fundbüros.
Bei Verunreinigung von Anlagen, Betriebsmitteln oder Ausrüstungsgegenständen der CAT wird vom Verursacher eine Reinigungsgebühr in Höhe von € 60,- eingehoben.
Im Fall von Beschädigung bzw. Entwendung von Anlagen, Betriebsmitteln oder Ausrüstungsgegenständen der CAT werden die dadurch entsprechend angefallenen Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.