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Personentarif der City Air Terminal Betriebsges.m.b.H. (CAT)
Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen
Für die Beförderung von Personen in den Zügen der City Air Terminal Betriebsgesellschaft m.b.H. („CAT“) auf der Verkehrsverbindung Wien Mitte – Bahnhof Flughafen Wien („City Airport Train“) gelten ausschließlich nachfolgende Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen sowie subsidiär der Österreichische Eisenbahn Personen und Reisegepäcktarif (ÖPT) in der jeweils gültigen Fassung.
Für die Beförderung von Personen mit dem CAT CAB gelten die Tarif und Beförderungsbestimmungen des CAT CAB
In den Zügen der CAT gelten ausschließlich Fahrausweise der CAT.
Fahrausweise anderer Betreiber, Verkehrsgesellschaften oder Verkehrsverbünde werden nicht anerkannt.
Fahrausweise für die Beförderung von Personen in den Zügen der CAT können bei besonders gekennzeichneten Fahrausweisautomaten, über das Internet (www.cityairporttrain.com), bei ausgewählten Reisebüros und Bahnhofskassen in Österreich oder direkt im Zug erworben werden.
Die Preise sind je Vertriebsweg unterschiedlich und nachstehend angeführt:
| Fahrpreis bei Kauf beim Fahrausweisautomaten, bei Reisebüros oder Bahnhofskassen | Ermäßigter Fahrpreis bei Kauf über das Internet | Erhöhter Fahrpreis bei Kauf im Zug | |
| Einfache Fahrt Erwachsener (Single Ticket) inkl. 1 Kind | € 9,- | € 8,- | € 10,- |
| Ermäßigte einfache Fahrt Erwachsener (ermäßigtes Single Ticket) inkl. 1 Kind | € 7,50 | - | - |
| Einfache Fahrt Kind | € 5,- | € 5,- | € 5,- |
| Hin- und Retourfahrt Erwachsener (Return Ticket) inkl. 1 Kind | € 16,- | € 15,- | - |
| Ermäßigte Hin- und Retourfahrt Erwachsener (ermäßigtes Return Ticket) inkl. 1 Kind | € 15,- | - | - |
| Hin- und Retourfahrt Kind | € 8,- | € 8,- | - |
| We-are-Family-Ticket | - | - | € 25,- |
| 10-Fahrten-Karte* | € 70,- | - | - |
Fahrausweise der CAT werden frühestens 3 Monate vor dem 1. Gültigkeitstag im Vorverkauf ausgegeben. Die Gültigkeitsdauer der Fahrausweise ist abhängig von der Fahrkartengattung und der Art des gewählten Vertriebswegs; sie wird zudem am Fahrausweis vermerkt.
Beim Fahrausweisautomaten gelöste Single Tickets gelten für 24 Stunden, Return Tickets für 30 Tage und 10 Fahrten Karten für 12 Monate, jeweils ab dem Ausgabezeitpunkt.
Im Internet gelöste Fahrausweise gelten an dem auf dem Fahrausweisausdruck angeführten Tag (bei Return Tickets jeweils je Richtung), sowie einen Tag davor und einen Tag nach dem angeführten Tag.
Im Zug gelöste Fahrausweise gelten ausschließlich am Ausgabetag und nur für die aktuelle Fahrt.
Die Fahrpreiserstattung ist ausgeschlossen.
Das Lösen eines Fahrausweises für Züge der CAT berechtigt den jeweiligen Inhaber des Fahrausweises, sein Reisegepäck am City Check In in Wien Mitte einzuchecken. Der City Check In ist – vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen der Fluglinie – frühestens 24 Stunden und spätestens 75 Minuten vor Abflug möglich. Der Vorabend Check In ist allerdings erst ab 18:00 Uhr am Vorabend des Abfluges möglich.
Reisegepäck
Im City Air Terminal in Wien Mitte als Fluggepäck eingecheckte Gepäckstücke gelten nicht als Reisegepäck im Sinne der ÖPT. Die Regelungen des ÖPT sind auf diese Gepäckstücke nicht anwendbar.Handgepäck
Das Reisegepäck geht mit dem einchecken in die Gewahrsame derjenigen Fluglinie über, die den Transport des Passagiers vom Flughafen Wien zur nächsten Destination übernimmt. CAT übernimmt den Gepäcktransport zwischen Wien Mitte und dem Flughafen Wien im Namen und auf Risiko der jeweiligen Fluglinie.
CAT schließt jegliche Haftung gegenüber dem Fahrgast für im City Air Terminal eingechecktes Gepäck aus. Diesbezügliche Ansprüche sind ausschließlich gegenüber der jeweils transportierenden Fluglinie geltend zu machen.
Für die Beförderung von Handgepäck gelten die allgemeinen Bestimmungen gemäß ÖPT.Beförderung von Tieren
Die Mitnahme von Fahrrädern oder sonstigen größeren Sportgeräten (z.B. Schi, Surfbretter u.ä.), sowie von sperrigen, übergroßen Gegenständen in den Zügen ist nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten im Zug gestattet. Im Zweifelsfall entscheidet über die Zulässigkeit der Mitnahme eines Gepäckstückes der Train Attendant. Dieser ist berechtigt, die Beförderung von derartigen Sportgeräten bzw von sperrigen, übergroßen Gegenständen nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten abzuweisen. Der Passagier ist dafür verantwortlich, dass durch die Beförderung weder die Sicherheit des Zuges, noch die der anderen Passagiere gefährdet, und dass weder andere Passagiere verletzt, noch Gegenstände (wie z.B. anderes Handgepäck) oder Einrichtungen des Zuges beschädigt werden. Die Mitnahme von Fahrrädern, größeren Sportgeräten (z.B. Schi, Surfbretter u.ä.), sowie von sperrigen, übergroßen Gegenständen erfolgt kostenlos.
Für die Beförderung von Tieren gelten die allgemeinen Bestimmungen gemäß ÖPT. Hunde sind mit Beißkorb an der Leine zu führen.
Abweichend von den Bestimmungen des ÖPT ist für die Entgegennahme von verlorenen bzw zurückgelassenen Gegenständen in Zügen und auf Eisenbahnanlagen der CAT bzw für diesbezügliche Fundmeldungen das Fundbüro am Flughafen Wien (Lost & Found Schalter,
Bei Verunreinigung von Anlagen, Betriebsmitteln und Ausrüstungsgegenständen der CAT ist CAT berechtigt, vom Verursacher eine Reinigungsgebühr in der Höhe von € 60 einzuheben.
Im Fall von Beschädigungen bzw Entwendungen von Anlagen, Betriebsmitteln und Ausrüstungsgegenständen der CAT werden die dadurch entsprechend angefallenen Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Tarif und Beförderungsbestimmungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder nachträglich werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen hievon nicht berührt. An Stelle der unwirksam gewordenen Bestimmungen gilt eine Regelung, die dem beabsichtigten Zweck der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt ebenso für allfällige Regelungslücken.
Diese Tarif und Beförderungsbestimmungen unterliegen österreichischem Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Tarif und Beförderungsbestimmungen, auch über die Gültigkeit der Tarif und Beförderungsbestimmungen selbst, wird, soweit dies gesetzlich zulässig ist, das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.